Wir haben in den letzten Artikeln ausführlich über die Folgen des zu hoch auflaufenden Tidehochwassers berichtet. Hier der letzte Artikel zu dieser Themenserie
Hier noch einmal einige Stichworte zu den Folgen des immer höher auflaufenden Tidehochwassers:
– Großflächige Grundstücksflutungen, Bodendurchweichung
– Ufererosion, Landfortspülungen und Uferabbrüche
– Hochwasser an Häusern, Durchfeuchtung von Fundamenten und Mauerwerk
– Kellerflutungen oder Eindringen von Wasser durch Kellersohlen oder Wänden usw.
Damit sollte jedem klar sein, dass eine solche Gefährdung – in kritischen Monaten sogar zweimal täglich – letztlich zu einer Frage des Bestandsschutzes wird. Irgendwann erodiert das Land so sehr und Häuser erleiden irreparable Schäden.
Und das alles, wo es doch eine sehr schnelle und absolut kostengünstige Abhilfe gibt, nämlich:
Reduzierung des Schließpegels auf höchstens 710cm PN.
Zum Thema Bestandsschutz: Da war doch was?
Richtig! Gerade vor 2 Monaten hat der niedersächsische Landtag zum Bestandsschutz der Dörfer an Lühe und Este einen eindeutigen Beschluss gefasst.
Hier ein Auszug, den sich alle Gegner einer Änderung der Schließordnung noch einmal zu Gemüte führen sollten.
„Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:
Entschließung
Deichsicherheit und Bestandsschutz stehen nicht im Widerspruch – Existenzrecht historischer Dörfer anerkennen
Die Deichhufendörfer am und auf den Deichen im Alten Land sind historisch gewachsen und stellen ein in Niedersachsen einzigartiges Kulturgut dar, das es auch für zukünftige Generationen zu erhalten gilt. Gleichzeitig müssen die zuständigen Gemeinden und Deichverbände den Schutz der Region vor den Risiken eines steigenden Meeresspiegels und der Zunahme von Extremwetterereignissen sicherstellen. Deichsicherung und damit die Sicherung des Hinterlandes und der Erhalt der Bebauung dürfen daher kein Widerspruch sein, sondern müssen bei der Hochwasserschutzplanung im Einklang miteinander stehen.
Die Erhaltung der Dörfer hängt ferner von einer abgestimmten ganzheitlichen Hochwasserschutzplanung, kombiniert aus Deichen und Retentionsflächen an Aue, Lühe und Este als Teil eines sicheren Küstenschutz-Systems an der Elbe, ab.
Das Gebiet des Alten Landes muss mit seinen vielfältigen Faktoren ganzheitlich betrachtet werden. ….“
Soweit der Auszug aus dem Landtagsbeschluss. Das ist doch wohl eindeutig!
Dabei bezieht sich der Text auf wirkliche Hochwasserereignisse, die selten auftreten.
Gerade dann soll durch den ganzheitlichen Hochwasserschutz Dörfer an Lühe und Este geschützt werden.
Aber wie richtig und zutreffend wird dieser Beschluss des Landtages erst, wenn wir es sogar mit einer täglichen Bedrohung zu tun haben.
Gerade dann sind präventive Maßnahmen gefragt.
Gerade dann gehört auch eine vernünftige Schließordnung des Inneren Sperrwerkes zum ganzheitlichen Hochwasserschutz dazu.
Wenn man den Beschluss des Landtages ernst nimmt, muss man jetzt helfen:
– schnell
– unkompliziert
– verantwortungsbewusst.