Zum Argument, dass bei einer Absenkung des Schließpegels die Barkassenschifffahrt behindert würde, haben wir in dieser Artikelserie schon ausführlich Stellung genommen.
Aber wie sieht es dann bei einem Schließpegel über 720cm PN aus? Das konnten wir am 11.November diesen Jahres gut beobachten.
Das angehängte Bild wurde am 11.11. morgens um 7: 17 Uhr in Groß Hove aufgenommen.
Das Tidehochwasser geht zu beiden Seiten deutlich über die Ufer. Von der eigentlichen Wasserstraße ist nichts mehr zu sehen.
Erst recht kann man sehr schlecht die eigentliche Fahrrinne zum sicheren Manövrieren erkennen, da die durchgängige Uferkante unter Wasser liegt.
Die Uferkannte selbst variiert auf der gesamten Strecke , denn Teilstrecken sind Holzbollwerke oder Spundwände oder sind mit Wasser-Schüttsteinen versehen oder sind mit Betonsteinen gepflastert, welches man im überfluteten Bereichen nicht mehr erkennen kann.
Es gibt auch keine offiziellen Seezeichen, die die Fahrrinne markieren, da man in der Vergangenheit zu Recht davon ausgehen konnte, dass die Uferkannten als durchgängige Orientierungslinie immer sichtbar sind.
Diese Situation tritt bei sehr hohen Wasserständen wie z.B. am 11.11. auf. Dieser extrem hohe Scheitelbereich hat ca. eine Ausdehnung von 1 km und bewegt sich langsam flussaufwärts. Nach der Reflexion der Tidewelle im Buxtehuder Hafen läuft diese Welle,
– diesmal etwas niedriger – wieder flussabwärts zurück.
Wenn in einer solchen Situation eine fremde Barkasse die Este befährt ist die Gefahr groß, dass sie bei Unkenntlichkeit des tatsächlichen Fahrwassers Propellerschäden durch Unterwasserhindernisse wie überflutete Anlegerstege etc. erleidet, und dadurch manövrierunfähig in der Este treibt.
Wir wollen dieses Argument nicht überstrapazieren. Aber dass die jetzt maximal erlaubten Wasserstände wegen der Schiffbarbarkeit gebraucht werden, kann nicht stimmen.
Die Wirklichkeit sieht etwas anders aus.
Im Gegenteil:
Würde man den Pegel bei 710 cm PN begrenzen, hätte die Schiffbarkeit nur gewonnen.