Am 27.5. konnten wir im BT lesen, dass ab KW 26 (22.- 28.6.) für vier Wochen die Buxtehuder Planfeststellungsunterlagen ausgelegt werden. Daraufhin können dann die direkt betroffenen Anlieger Einwendungen schreiben.
Das ganze überrascht nicht. Es war angekündigt. Auch der Termin vor der sogenannten „Sauren Gurken-Zeit“ im Sommer passt ins Bild dieses unsäglichen Verfahrens.
Natürlich werden wir Anlieger unsere Einwendungen schreiben. Und wir werden klagen, falls ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss kommt.
Von einem solchen positiven Beschluss muss man allerdings ausgehen.
War im letzten Jahr als Auflage des NLWKN noch von der Schaffung von Ausgleichsstauraum die Rede, so spricht heute keiner mehr davon. Heute geht es nur noch um Fragen der Zumutbarkeit für die Unterlieger. Dabei sind wir nach Ansicht des NLWKN weitgehend rechtlos, weil wir in einem Überschwemmungsgebiet wohnen. Ein Vorgeschmack auf die Rechtsposition des NLWKN haben wir bei der Diskussion im Jorker Bauausschuss über die neue Schließordnung des Cranzer Sperrwerkes erhalten, zu der auch der NLWKN als Gast geladen war. Die WSA hat alles sehr korrekt dargestellt. Aber der NLWKN – Vertreter sah sich genötigt zu betonen, dass wir noch nicht einmal das Recht hätten, dass das Sperrwerk überhaupt geschlossen werde, weil wir in einem Überschwemmungsgebiet liegen.
Diese Rechtsauffassung ist vollkommen falsch, aber sie gibt uns einen Vorgeschmack, wie der NLWKN die Rechte von uns Anliegern einschätzt.
Und es sind letzlich dieselben Herren, die diese Aussage im Bauausschuss getätigt haben und jetzt über den Planfeststellungsantrag befinden werden.
Es ist auch ein Skandal, wenn durch Buxtehude ein neues Überschwemmungsgebiet im Cranz – Estebogen provoziert wird und damit
begründet wird, dass man jetzt das Wasser erst Recht in dieses Gebiet hineinlaufen lassen könne. Eklatanter kann man gar nicht das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) ad absurdum führen.
Dieses alles wäre kaum so weit gekommen, wenn nicht der NLWKN bereits absolut voreingenommen und vorfestgelegt wäre. Nicht nur das: Er ist auch der eigentliche Strippenzieher im Hintergrund.
Die hahnebüchenden Äußerungen der NLWKN-Betriebsstelle Stade uns gegenüber zusammen mit der Rechtsauffassung der Genehmigungsstelle in Lüneburg lassen Böses erahnen.
Wir rechnen jedenfalls mit einem positiven Planfeststellungsbeschluss und bereiten uns auf einen Klageweg vor.
Dabei hätte alles nicht so kommen müssen.
Ein möglicher Kompromiss, der die Massnahmen im Oberlauf mit Buxtehuder Massnahmen kombiniert, wäre möglich.
Man muss es nur wollen!
Flussabwärts…
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