Mit welchen Argumenten will der Landkreis den Esteanliegern die Hilfe gegen das immer höher auflaufende Hochwasser verweigern?

Mit der Verweigerung der Hilfe durch den Landkreis hatten wir nicht gerechnet. Wir waren nicht nur schockiert über die Argumente, sondern sind immer noch richtig „angefressen“.  Hier geht es nicht um ein 100-jähriges Hochwasser, sondern über Grundstücksüberschwemmungen teilweise in niedrigen Lagen bis an die Häuser heran – und das bei kritischen Wetterlagen fast täglich.

Dieses kann sich, wenn sich die Este weiterhin so schnell ändert, sogar zu einem existenziellen Problem ausweiten. Und was sagt der Landkreis?


Euer Problem. Ihr wisst doch, dass ihr im Überschwemmungsgebiet wohnt. Und eure Erwartungshaltung, dass ihr bei Überschwemmungen Hilfe bekommt, ist falsch. Stattdessen müsst ihr euch gemäß WHG selbst helfen. Ihr könnt Anträge stellen, wenn ihr eure Grundstücke gegen Überflutungen schützen wollt (Mauern, Wälle).
Das ist schon ein Hammer.
Wir haben hier kein selbst verschuldetes Hochwasser. Die Este verändert sich zusehends. Immer mehr Wasser dringt durch das Sperrwerk und führt zu den Hochwasserständen, denen wir ausgesetzt sind. Es gibt dringenden Anpassungsbedarf. Und da ist es schon ein starkes Stück, wenn der Landkreis die Bürger hier im Regen stehen lassen will.
Aber zu den Argumenten des Landkreises selbst:
Aus der Tatsache, dass wir im Überschwemmungsgebiet wohnen, wird direkt abgeleitet, dass man nichts machen brauche. Nicht nur das. Auch die aktive – schon fast vorsätzliche – Unterlassung von schützenden Sperrwerksschließungen wird damit juristisch legitimiert.
Das ist falsch. Hier müssen wir sogar den von uns oft kritisierten H. Schuermann vom NLWKN anführen. Das Überschwemmungsgebiet beschreibt lediglich, wo das Hochwasser sich unter vorgegebenen Bedingungen hin ausbreitet. Diese Gebiete werden dann als Überschwemmungsgebiete gesichert und unterliegen Restriktionen, z.B. bei Baugenehmigungen. Auf keinen Fall ist damit juristisch automatisch legitimiert, dass man Schutzgüter in solchen Gebieten noch zusätzlich schädigen darf.
Keiner kommt z.B. auf die Idee, die Buxtehuder Innenstadt als nutzbaren Überflutungsraum zu betrachten. Alle gehen davon aus – auch wenn die Maßnahmen umstritten sind – dass das Buxtehuder Stadtgebiet so geschützt werden muss, dass es nicht mehr Überschwemmungsgebiet ist.
Andererseits werden andere Überschwemmungsgebiete bewusst per Verordnung des Landkreises als Gebiete zwecks Rückhaltung von Hochwasser gewidmet.
Es ist vielmehr eine politische Entscheidung, wie man mit einem Überschwemmungsgebiet umgeht.

Aber hier geht es gar nicht um Überschwemmungsgebiete!
Der Landkreis verbirgt vielmehr hinter der falschen formaljuristischen Begründung die wirklich unhaltbare Absicht, seinen Bürgern an der Este bei solchen Problemen die Hilfe zu versagen.
Umso dankbarer muss man all den Ausschussvertretern sein, die uns mit dem verabschiedeten Antrag unterstützt haben. Sie haben in der Sitzung gegenüber H. Bode sinngemäß festgestellt:
Es geht nicht um Überschwemmungsgebiete, sondern darum, ob man in dieser schwierigen Situation helfen könne. Und da hier mit einer Anpassung der Sperrwerksschließordnung eine schnelle Hilfe möglich sei, so muss man diese natürlich auch leisten. Richtig so!
Jetzt noch zum einzigen Gegenargument der SPD, der Barkassenverkehr nach Buxtehude würde beeinträchtigt werden. Eine Anpassung der Schließordnung auf maximal 710 cm PN würde nach Abschätzung des WSA   67 zusätzliche – relativ kurzzeitige –  Sperrwerksschließungen pro Jahr ergeben. Diese liegen aber auch anteilig im Winter und in der Nacht, sodass sich die wirklich relevanten zusätzlichen Schließungen erheblich reduziert. Die wirklich relevanten Barkassenzeiten sind noch sehr viel eingeschränkter, sodass sich die angebliche Beeinträchtigung auf ein Minimum reduziert. Und außerdem werden nur die Spitzen des Hochwassers gekappt. Gleich danach kentert das Hochwasser und läuft wieder ab. Und wenn der äußere Pegel 50cm unter dem inneren Pegel liegt, wird das Sperrwerkstor automatisch geöffnet.
Die große Beeinträchtigung entpuppt sich als relativ seltene und kurzfristige Wartezeit am Sperrwerk, wie es in der Flussschiffahrt immer vorkommt.
Wie kann man als SPD da auf die Idee kommen, diese angeblichen Beeinträchtigungen über den Schutz der Bürger zu stellen, die an diesem Fluss wohnen.

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